Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Weitere Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf bzw. dann einberufen, wenn mindestens ein Drittel der regulären Mitglieder dieses unter Angabe des Zweckes verlangen. Jede Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand 10 Tage vorher (Poststempel) unter schriftlicher Bekanntgabe der vorläufigen Tagessordnung und eventueller Anträge einzuberufen. Teilnahmeberechtigt ist jedes Vereinsmitglied. Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme.