Der Elternbeirat übernimmt im Kindergarten die Aufgaben der Elternvertretung im Sinne des § 10 des niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Er steht dem Kindergartenkollegium und dem Träger (vertreten durch den Vorstand des Trägervereins) als Rat gebendes und vorschlagberechtigtes Organ zur Seite.
Der Elternbeirat setzt sich zusammen
- aus mindestens zwei (höchstens jedoch drei) Eltern aus jeder Gruppe, der Kindergarten- bzw. der Wiegenstubengruppe, die im Rahmen einer Wahl seitens der Elternschaft in den einzelnen Gruppen für dieses Amt gewählt werden sowie
- den Gruppenleiter/innen.
Der Elternbeirat trifft sich in der Regel 1x pro Monat an einem Dienstagnachmittag von 15.00 bis 16.00 Uhr, im Kindergarten. Diese Treffen sind öffentlich. Es wird ein Protokoll angefertigt und an der Pinnwand ausgehängt.
Zu den Hauptaufgaben der Mitglieder des Elternbeirates im Waldorfkindergarten gehören
- die Vorbereitung und Durchführung von Festen
- die Vertretung der Interessen aller Eltern.